ORGANENTNAHME

Wenn Sie in den nächsten Wochen von Ihrer Krankenkasse das Formular zur Organentnahme-Zustimmung erhalten, werden Sie wohl kaum darüber informiert, dass z.B.

  • Organe und die meisten Gewebe nur von noch lebenden Körpern für eine Transplantation verwendet werden können. Sie werden daher immer von einem lebenden, allenfalls im Sterbeprozess befindlichen Menschen entnommen, bei dem lediglich das Gehirn als 'tot' erklärt wird.
  • der sog. 'Hirntod' keinesfalls den wirklichen Todeszeitpunkt darstellt, sondern lediglich aufgrund fragwürdiger diagnostischer 'Beweise' unterstellt wird, wenn das Gehirn tot sei, sei zugleich der ganze Mensch 'tot'  - obgleich ein 'hirntoter' Mensch noch Wochen, Monate oder Jahre weiterleben oder gar wieder völlig gesund werden kann!Beispiele belegen das!
  • ein Körper erst wirklich tot ist, wenn Herz und Lunge ihre Funktion restlos eingestellt haben. Danach wird der Körper blass, kalt, starr und fleckig. 
  • die sterbende 'hirntote' Person während der blutigen Organentnahme Schmerzen, Entsetzen, Horror und Panik empfinden kann, weil die sich währenddessen noch vom Körper lösende Seele die ganze entwürdigende Prozedur bewußt miterleben kann. Diese Horror-Marter-Eindrücke spiegeln sich oft im Antlitz des Sterbenden bzw. nach dessen eigentlichen Tod durch die OP - und entsetzen die Angehörigen, falls sie überhaupt die ausgewaidete Person nochmals sehen dürfen.
  • die fortexistierenden Wesensteile Seele und Geist müssen diese Organauswaidungs-Schockerlebnisse nach dem dadurch eingetretenen Leibestod als schwere Hypothek verkraften und mühsam verarbeiten.
  • gar nicht selten mehr Organe entfernt werden, als der 'Spender' oder dessen Angehörige erlaubt haben. Die extrem hohen finanziellen Profite des Organhandels verlocken zur selbstherrlichen Entnahmeausweitungspraxis. 
  • für gar nicht seltene Fehldiagnosen 'Hirntod', für eigenherrlich zu viel entnommene Organe bzw. Gewebe, für den immer erst durch die OP herbeigeführten vorzeitigen Tod, für die Zufügung von Marterqualen bei der OPoder für die Irreführung von Angehörigen keiner der Beteiligten Profiteure juristisch zur Rechenschaft gezogen wird!
  • je mehr Unwissende ihren noch lebenden Körper auswaiden lassen, dies desto stärker Ärzte verlockt, immer mehr Kranken eine Organtransplantation nahezulegen... Dieses äußerst lukrative Geschäft verlockt geradezu zwangsläufig zu mafiösen Strukturen und Praktiken.
  • die Organempfänger kein 'neues Leben geschenkt' bekommen (immer zum Preis des vorzeitigen Todes des 'Spenders'), sondern das übertragene Organ oft nur kurz überlebt. Die nach einer Übertragung ständig erforderlichen immunschwächenden, nebenwirkungsreichen Medikamente gegen die Abstoßungsbemühungen des implantierten Organs können viele andere schwere organische, psychische und geistige Krankheiten herbeiführen. Wie lebenswert ein solches Restleben ist, ist eine andere Frage.
  • alle Kassenmitglieder letztlich durch höhere Beitragssätze die Wucherprofite des Organtransplantations(un)wesens bezahlen und unterstützen.

Fazit: Durch die Unterschrift unter den Organspendeausweis bzw. das Einverständnis von Angehörigen erhalten alle an diesem 'Mordsgeschäft' beteiligten Ärzte und Einrichtungen de facto eine Lizenz zur straffreien Tötung und zugleich eine Garantie für maximalen Profit im Rahmen fragwürdiger Strukturen!

Es ist  daher dringend zu empfehlen, ständig eine
Patientenverfügung bei sich zu tragen, in der angeordnet wird, was an lebenserhaltenden Maßnahmen und hinsichtlich einer Organentnahme gestattet ist und was nicht.


Mehr Infos, Belege und Erfahrungsberichte zum Thema


Informieren Sie sich bitte frühzeitig und gründlich, ehe Sie entscheiden, ob Sie bei sich oder Angehörigen ein oder mehrere Organe zur Entnahme preisgeben wollen!

Handzettel zu Organspende-Hirntod (pdf)